Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten zur
Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Altenstein Resorts. 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Altenstein Resorts. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde. 4. Im folgenden Text ersetzen "Resort" oder "Resorts" die offizielle Bezeichnung "Altenstein Resort" 2. Vertragspartner sind das Resort und der Kunde. Hat ein
Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Resort gegenüber zusammen
mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Resort eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt. 3. Das Resort haftet für seine Verpflichtungen aus
dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Resorts beschränkt. 4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. 5.
Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten
des Resorts auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. 2.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Hausüberlassung und die von
ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Resorts zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlaßte Leistungen und Auslagen des Resorts an Dritte. 3. Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und
Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Resort allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben. 4.
Die Preise können vom Resort ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Räumlichkeiten, der Leistung
des Resorts oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Resort
dem zustimmt. 5. Rechnungen des Resorts ohne Fälligkeitsdatum sind
binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Resort
ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen
und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Resort berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem
entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu
berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Resort
der eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Das Resort ist berechtigt,
bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 7.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Resorts aufrechnen oder mindern. 2. Sofern
zwischen dem Resort und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Resorts
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber
dem Resort ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Resorts oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vorliegt. 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch
genommenen Räumlichkeiten hat das Resort die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Räumlichkeit sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 4.
Dem Resort steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu
ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet,
90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne
Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements
zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß kein Schaden
entstanden oder der dem Resort entstandene Schaden niedriger als die
geforderte Pauschale ist. 2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach
Verstreichen einer vom Resort gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Resort ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Resort
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls 4. Das Resort hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 5. Bei berechtigtem Rücktritt des Resorts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 2.
Gebuchte Räumlichkeiten des Resorts stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung (Anreise bis spätestens 20.00 Uhr). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Räumlichkeiten dem Resort spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Danach kann das Resort über den ihm dadurch entstehenden
Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr
50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab
18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Resort nachzuweisen, daß
diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Resort dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum
Hundertfachen des Buchungspreises, höchstens Euro 3.500,-, sowie für Geld
und Wertgegenstände bis zu Euro 800,-. Geld und Wertgegenstände können
bis zu einem Höchstwert von Euro 2.500,- beim Geschäftsführer des Resorts
aufbewahrt werden. Das Resort empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch
zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde
unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung unverzüglich dem Resort Anzeige macht (§ 703 BGB). 3. Für die unbeschränkte Haftung des Resorts gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 4.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Resortparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Resortgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Resort nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für
Erfüllungsgehilfen des Resorts. Schlußbestimmungen 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Resorts. 3.
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Resorts. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1
ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt
als Gerichtsstand der Sitz des Resorts. 4. Es gilt deutsches Recht. 5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Resortaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung
1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Resort zustande. Dem Resort steht es frei, die Buchung schriftlich zu
bestätigen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Resort ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Resort geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Resorts. Erfolgt diese nicht, so
ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht
in Fällen des Leistungsverzuges des Resorts oder einer von ihm zu
vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Rücktritt des Resorts
1.
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Resort in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Resorts auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
Bereitstellung, -übergabe und -rückgabe der Räumlichkeiten
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten.
Haftung des Resorts
1.
Das Resort haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese
Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf
Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit des Resorts zurückzuführen sind. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Resorts auftreten, wird das Resort bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen für die Resortaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.